Doppelte Staatsbürgerschaft für Türkeistämmige in der Bundesrepublik Deutschland Förderlich oder hinderlich für ihre Integration?

Im Rahmen der Debatte über Zuwanderung und Integration – vor allem aber Integration – taucht immer wieder ein Thema auf, an dem sich die Geister scheiden. Es ist nicht immer ganz klar, ob sie das nur aus politischem Kalkül, oder aber auch aus Überzeugung tun. An dieser Stelle sollen ein paar Gedanken zu einer oft angerissenen, aber selten wirklich diskutierten Causa angeführt werden: Eine regulär ermöglichte doppelte Staatsbürgerschaft für Türkeistämmige in der Bundesrepublik – wäre sie ein Integrationshemmnis oder förderte sie die Integration?

Ist eine doppelte Staatsbürgerschaft tatsächlich ein Hindernis auf dem Weg in die wunschgemäße Integration deutscher Neubürgerinnen und -bürger mit bestimmten kulturellen Hintergründen? Mit »bestimmten kulturellen Hintergründen« sind in diesem Fall explizit Personen gemeint, die entweder selber oder deren Vorfahren aus der Türkei stammen. Doch bevor man sich mit den – eventuellen – Besonderheiten dieser Menschen näher befasst, ist eine Bestandsaufnahme vonnöten.

Wie ist die Staatsbürgerschaft in der Bundesrepublik Deutschland gesetzlich geregelt? Hierüber gibt das Staatsangehörigkeitsgesetz Auskunft1Siehe: http://www.gesetze-im-internet.de/stag/BJNR005830913.html (letzter Zugriff 18.11.2018).. Jenes wurde in dieser Form 1913 verfasst und zuletzt 2011 geändert.2Vgl. http://www.gesetze-im-internet.de/stag/BJNR005830913.html (letzter Zugriff 18.11.2018). Die Paragraphen § 9 und § 10 weisen explizit darauf hin, dass bei einer Einbürgerung die bisherige Staatsbürgerschaft abgegeben oder verloren werden soll. Ausnahmen werden in § 12 genannt.

Betrachtet man das Thema aus ethnologischer Sicht, kann auf eine weiterführende Analyse der Paragraphen vorerst verzichtet werden. Fakt ist, dass Türken, die als Deutsche eingebürgert werden wollen, ihre türkischen Staatsbürgerschaft abzulegen haben. Ungeachtet dessen, ob sie dies wollten oder nicht, konnten sie das bis vor einigen Jahren unter bestimmten Umständen nicht. So war es nicht möglich, als männlicher türkischer Staatsbürger, der seinen Militärdienst nicht absolviert hat, die türkische Staatsbürgerschaft zu verlassen. Bis heute gibt es hierzu widersprüchliche Aussagen.

Offiziell hat die Türkei die Praxis geändert und entlässt auch männliche Staatsbürger, wenn diese nicht gedient haben. Doch auch dieses Detail soll an dieser Stelle nicht weiterverfolgt werden. Nur ein wichtiger Punkt muss hier – in Bezug auf das Thema Militärdienst – festgehalten werden: Eine deutsche Einbürgerung bringt einer männlichen Person die Freiheit, sich für oder gegen einen (gegenwärtig freiwilligen) Militärdienst zu entscheiden und gewinnt hierdurch eine besondere und instrumentalisierte Attraktivität. Dies ist ein wichtiger Punkt, den es zu beachten gilt. Doch betrifft er ausschließlich türkeistämmige Männer, nicht Frauen.

Man kann die Staatsbürgerschaft auch aus einer neutraleren Position betrachten, frei von Zwängen, die männlichen Personen durch eine Wehrpflicht entstehen können. Doch in einem Punkt ist und bleibt der Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft nicht neutral zu bewerten: Wahlberechtigung. Die Niederlassungserlaubnis (bis 2004: Aufenthaltsberechtigung) sei an dieser Stelle nicht angeführt, da sie – nach fünfjährigem Besitz einer Aufenthaltserlaubnis und unter einigen weiteren Voraussetzungen – durchaus erworben werden kann. Aber wählen dürfen in der Bundesrepublik Deutschland nur Personen mit einer deutschen Staatsangehörigkeit.

Wenn man bedenkt, dass die »Gastarbeiter«-Einwanderung vor über einem halben Jahrhundert anfing, ist es offensichtlich, dass Türkeistämmige, die in den letzten Jahrzehnten in die Bundesrepublik zogen, seitdem hier leben und dabei keine Möglichkeit haben, an der Politik wählend aktiv teilzuhaben, in einer diskriminierenden Art und Weise benachteiligt sind. Dies gilt in noch viel stärkerem Maße für ihre Nachkommen, welche in der Bundesrepublik geboren sind.

Bei Kommunal- und Europawahlen können auch EU-Bürger wählen, doch die Türkei ist kein EU-Mitglied, sondern nur – ebenfalls seit Jahrzehnten – assoziiertes Mitglied. Diese Tatsache dürfte durchaus ein starkes Motiv sein, die Staatsbürgerschaft des Landes anzunehmen, in welchem der Lebensmittelpunkt stattfindet. Bei vielen der heutzutage in der Bundesrepublik lebenden Türken und Türkeistämmigen ist auch nicht mehr davon auszugehen, dass sie ihren Lebensmittelpunkt in die Türkei verlegen wollten. Allerdings ist in den letzten Jahren durchaus der Trend zu beobachten, dass türkeistämmige gut Ausgebildete und vor allem Akademiker in der Türkei beruflich bessere Chancen sehen und zumindest für eine Weile dorthin ziehen. Und zwar auch, wenn sie die deutsche Staatsbürgerschaft haben.

Doch wie ist die Einbürgerung nun zu bewerten? Was bedeutet sie für die Menschen? Hierauf gibt es keine allgemeingültige Antwort, da jedes Individuum ein völlig eigenes Schicksal und damit auch Motiv hat. Manche Türkeistämmige sind froh, wenn sie die Staatsangehörigkeit des Landes abgeben können, zu welchem sie sich überhaupt nicht verbunden fühlen. Vielleicht spielen Verfolgung, Unterdrückung, politische oder persönliche Schicksale eine Rolle.

Auf der anderen Seite gibt es jedoch Türkeistämmige, die persönliche, emotionale, familiäre oder wirtschaftliche Beziehungen in die Türkei haben und aufrecht erhalten. Das muss nicht heißen, dass sie sich in der Bundesrepublik als Gäste sehen; viele von ihnen sind – zum Teil schon seit Jahren oder Jahrzehnten – Steuern zahlende, die Gesellschaft mit beeinflussende und die hiesige Kultur in irgend einer Form mitprägende Mitmenschen – aber eben keine Mitbürgerinnen und Mitbürger. Dies bleibt ihnen verwehrt, bis sie sich entscheiden, die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen zu wollen. Wenn sie die dann folgenden Hürden nehmen können, sind sie per definitionem »Deutsche«. Doch an diesem Punkt fängt für manche ein Problem an.

Es sei vorweggeschickt, dass diese »Gedankenspiele« keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit erheben oder erheben könnten. Menschen sind sehr individuell, und so, wie Ethnologen immer wieder betonen, dass es nicht die Türken, die Kurden, die Deutschen oder die Österreicher gibt, so kann man an dieser Stelle auch festhalten, dass die Beweggründe und persönlichen Attitüden recht unterschiedlich sein können. Es gibt nicht die Einzubürgernden, Neubürgerinnen oder »Deutschen mit Migrationshintergrund«.

Es wird sicherlich Personen geben, die nur aus einem Kalkül heraus die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen, dabei der deutschen Kultur überhaupt nichts abgewinnen können, Deutsche nicht mögen und Deutschland nie als ihre Heimat anerkennen wollten. Das Wort »wollten« ist absichtlich gewählt, da es immer die Option geben kann, dass das Leben Menschen beeinflusst und ändert. Sie wollen nicht … zu einem Zeitpunkt x. Doch wie sieht es später aus? Man kann es nicht wissen.

Man kann nun durchaus fragen: »Will die Bundesrepublik Menschen, welche sie ablehnen, zu ihren Bürgern machen?« Oder aber: »Dürfen Ausländer, welche Deutsche nicht mögen, selber Deutsche werden?« Der vermeintlich gesunde Menschenverstand verneint dies zuerst einmal. Doch welchen ethnischen Hintergrund mögen wohl jene Menschen gehabt haben, die in den vergangenen Jahrzehnten »Deutschland verrecke!« oder »Nie wieder Deutschland!« an die Wände sprühten? Waren das Ausländer? Völlig offenlassend, ob diese Personen Gründe hatten oder nicht, muss man festhalten, dass die hiesige Meinungsfreiheit, wenn sie ehrlich gemeint ist, dem Individuum eben auch das Recht zuspricht, die hiesige Gesellschaft nicht zu mögen.

Nun stellt sich die Frage, ob man Menschen zwingen kann, etwas zu denken und zu fühlen – oder ob es sinnvoller ist, sie zu überzeugen. Überzeugen hieße in diesem Fall: »integrieren«. Und schon ist man beim Integrations-Thema angelangt. An dieser Stelle soll jetzt jedoch nicht auf Integration allgemein, auf Parallelgesellschaften, Mehrheits- und Minderheitsgesellschaften et cetera eingegangen werden.

Die doppelte Staatsbürgerschaft wird oftmals als ein Integrationshemmnis angesehen, weil sie vermeintliche Loyalitätskonflikte auslösen könnte. Aber tut sie das bei jedem? Eine Person, die einen tatsächlichen Loyalitätskonflikt zwischen zum Beispiel der Türkei und der Bundesrepublik Deutschland, respektive einem türkischen und einem deutschen Kulturaspekt hat, wird so oder so einen Konflikt in sich bergen – und auch lösen müssen. Unabhängig davon, welche Staatsbürgerschaft sie nun besitzt. Konflikte sind Situationen, die gelöst werden können. Jeder Konflikt, jede Krise, birgt zwei Möglichkeiten: Entweder kommt es zu einer Hinwendung zur negativen oder aber zur positiven Seite. Einen möglichen Konflikt gar nicht erst entstehen lassen zu wollen, indem man beispielsweise eine doppelte Staatsbürgerschaft negiert, ist in diesem Falle sinnlos, da der Konflikt an sich so oder so besteht.

Der Zwang, die vormalige Staatsangehörigkeit fallenzulassen, birgt unter Umständen einen eigenen, weiteren Konflikt, der oftmals übersehen wird: Der innere Konflikt der eigenen Identität und ihrer empfundenen Aufgabe. Es wird völlig außer Acht gelassen, dass so ein – erzwungener und unnötiger – Konflikt jeden Menschen in irgend einer Weise zusätzlich belasten kann und womöglich sogar destabilisiert. Vielleicht werden durch diese Konfrontationen erst Konflikte geboren, die vorher noch gar nicht zur Debatte standen. Rational könnte man nun sagen: »Wer solche Probleme hat, der soll gar nicht erst eingebürgert werden«. Doch ist das sinnvoll? Wo lebt denn dann dieser – nicht eingebürgerte, problembeladene – Mensch? Vermutlich weiterhin in der Bundesrepublik Deutschland, und zwar sich bewusst seiend, dass er in irgend einer Art und Weise unerwünscht ist. Und an dieser Stelle könnten sich dann Dynamiken aus dem vormaligen Identitätskonflikt entwickeln, die sicherlich nicht im Sinne der Gesellschaft sind.

Wie wichtig das Thema Identität für Türkeistämmige ist, zeigen viele Indizien. Alleine schon die Tatsache, dass die türkische Entsprechung für »Türkeistämmige(r)« – Türkiyeli – erst nach und nach im türkischen Alltag gebraucht wird, ohne dass man sofort als eine den Separatismus unterstützende Person kriminalisiert wird. Ebenso, dass zuvor alle türkischen Staatsangehörigen »Türken« zu sein hatten, ohne Rücksicht auf persönliche Wahrnehmungen, Empfindungen und ethnische Identitäten. Diese »türkischen« Probleme sind in einem steten Wandel – panta rhei. Doch jüngst zeigte sich wieder die türkische, beziehungsweise türkeistämmige, Befindlichkeit in Sachen Identität, als der türkische Premierminister Erdoğan in einer Rede 2008 vor Türkischstämmigen und Türken in der Bundesrepublik die Integration türkischer Migrantinnen und Migranten ausdrücklich guthieß, ihre »Assimilation« jedoch als »ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit« bezeichnete. Was bedeuten in diesem Kontext Integration, Assimilation und Identität für die einzelnen Menschen?

Es heißt – zu Recht – dass es in Deutschland eine Willkommenskultur geben solle … implizierend, dass es diese bis jetzt noch nicht in einer gesellschaftlich verankerten Form gibt. Wie sieht nun eine geglückte Integration einer türkeistämmigen Person aus? Ab wann ist sie dann schon assimiliert? Und wenn sie assimiliert ist, empfindet sie das selber als ein Verbrechen gegen sich (und die Menschlichkeit)? Sollte die Person einen inneren Konflikt mit ihrer Integration als »neudeutsche« Entität haben, wäre anzunehmen, dass dieser Konflikt auf das Thema Identität zurückzuführen ist. Denn die Identität ist eine Grundlage des menschlichen Seins, die Essenz des Individuums.

Doch was ist Identität? Ist sie etwas Kollektives oder individuell? Sie ist beides, und hier liegt der Schlüssel zur positiven Vielfalt. Die persönliche Identität gibt dem Menschen die Zufriedenheit und die nötige Stabilität, um konstruktiv an einer Gesellschaft teilzuhaben. So hat er die Möglichkeit, sich in die ihn umgebende Gesellschaft zu integrieren und dabei diese durch seine persönliche Identität zu bereichern. Die kollektive Identität einer Gesellschaft ist die Summe der individuellen Identitäten, welche sie formen – wenn sie in der Lage sind, in einer Art und Weise teilzunehmen, die es beiden Seiten ermöglicht, sich gegenseitig zu beeinflussen und somit zu »befruchten«.

Identität basiert – bildlich ausgedrückt – auf Wurzeln und dem sich daraus entwickelnden, entfaltenden »Lebensbaum«. Eine Identität mit gekappten Wurzeln dürfte recht schwierig sein. Aus diesem Grund ist die doppelte Staatsbürgerschaft ein außerordentlich wichtiger und menschlicher Schritt. Denn eine freiwillige Assimilation ist kein Verbrechen an der Menschlichkeit – eine diktierte hingegen durchaus. Aus dieser Perspektive gesehen, hätte der türkische Premierminister Erdoğan sogar recht. Die doppelte Staatsbürgerschaft ermöglichte es einem Menschen aus der Türkei – wenn er mag – an seinen alten Wurzeln und Traditionen emotional festzuhalten, um sich gleichzeitig Neuem zu öffnen.

Denn Tatsache ist: Mit dem Verbot der alten Staatsangehörigkeit ist kein Loslassen erzwingbar und gewonnen, doch Vertrauen verloren. Die deutsche Willkommenskultur basiert in diesem Punkt auf Zwang und nicht auf Freiheit, obwohl freiheitliche Werte das oberste Credo sind. Nicht die Staatsangehörigkeiten sind es, die Loyalitäten vorprogrammieren, sondern die persönliche Identifikation mit etwas. Und auch wenn es bisher von vielen bestritten wird, gibt es mittlerweile durchaus einen »dritten Weg« – nicht nur beispielsweise bei Kindern aus deutsch-türkisch gemischten Familien – welcher es ermöglicht, aus den gegebenen deutschen und türkischen (kurdischen, armenischen, tscherkessischen, lasischen – kurzum gesamtanatolischen) Identitäten eine neue, hybride Identität zu entwickeln. Diese wiederum birgt die Möglichkeit, zu einer erweiterten Identifikation zu finden.

Gegner der doppelten Staatsbürgerschaft werden vermutlich als erstes vor Missbrauch warnen und als zweites womöglich patriotische Bedenken anmelden. Diese Bedenken sind legitim. Selbstverständlich klingen Begriffe wie Unterwanderung, Eroberung oder Lobbyisten-Diaspora bedrohlich. »Die Türken haben mehr Kinder!« … »Die Türken stehen mittlerweile nicht mehr vor sondern in Wien!« … »Die Türken anerkennen nur Türken als Freunde!«. Insbesondere letzteres wird auch von vielen nationalistischen Türken gerne skandiert – »Türk’ün Türk’ten başka dostu yoktur!« – nur Türken könnten wahre Freunde von Türken sein. Aber sollen gesellschaftliche Entwicklungen wirklich von solchen ewiggestrigen Parolen beherrscht und gehemmt werden?

Parallelgesellschaften, Kriminelle, Terroristen, Schläfer … Schlagworte und Schlagzeilen, die ihre Wirkung nicht verfehlen: Sie erzeugen Angst. Ob die Statistiken womöglich verfälscht sein könnten, ob das kriminelle Milieu überhaupt für einen Teil der Bevölkerung repräsentativ sein kann, und wenn, für welchen – das will dann kaum mehr jemand wissen. Selbstverständlich gibt es Parallelgesellschaften, Kriminelle, Unangepasste. Diese Phänomene sind aber in keiner Weise türkische, türkeistämmige oder »ausländische« Phänomene; schon deshalb nicht, weil sie in diesem Kontext ja in der Bundesrepublik entstanden sind und hier wahrgenommen werden.

Diese sogenannten Integrationsprobleme müssten eingehender und mit einem etwas umfassenderen Blick betrachtet werden. Bleibt der Kritikpunkt Patriotismus. Dabei hat gerade die Bundesrepublik Deutschland in diesem Thema einen Standortvorteil: Als Bundes-Republik ermöglicht sie es, dass die Bevölkerung zuerst einmal stolzer Bayer ist. Und dann stolzer Deutscher. Lokalpatriotismus ist nicht tabu, man ist Westfale, Sauerländer, Schwabe, Franke, Hotzenwälder, Berliner … und Deutscher. Warum soll ein Mensch nicht Türke und Deutscher sein? Kurde und Deutscher? Anatolierin, Kölsche, Rheinländerin und Deutsche? Türkeistämmige wurden in der Türkei recht schnell als Deutschländer – Almanyalı – tituliert. Warum soll sich hieraus nicht eine neue, hybride Identität entwickeln können, die, problemlos integriert, Teil der hiesigen Gesellschaft ist? Weil man sich das nicht vorstellen kann? Das wäre keine ausreichende Erklärung.

Die Realität zeigt heutzutage, über ein halbes Jahrhundert nach dem Anfang der türkischen »Gastarbeiter«-Einwanderung, dass es funktionieren kann. Es müssen an dieser Stelle keine Namen von politisch oder wirtschaftlich aktiven »bekannten« Persönlichkeiten genannt werden, und das mediale Hervorkehren irgendwelcher »attraktiver« Vorzeige-Deutschtürkinnen als Beispiel für eine perfekte Integration ist höchst merkwürdig, zumal es sehr von einem deplatziert männlichen Blick geleitet zu sein scheint. Es gibt viele jüngere und ältere Menschen mit Wurzeln, welche direkt oder indirekt in die Türkei reichen, die ein integriertes Leben in der Bundesrepublik führen. Manche von ihnen sind türkische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, manche deutsche. Und einige wenige sind sogar tatsächlich im Besitz einer doppelten Staatsangehörigkeit, weil sie beispielsweise zu ihrer Zeit nicht die Möglichkeit hatten, die türkische Staatsbürgerschaft abzulegen. Sind diese Menschen eine Bedrohung für die gesamtdeutsche Identität?

Es fühlt sich an, als ob sich die Geschwindigkeit im Alltagsleben verändert hat und schneller geworden ist. In den letzten einhundert Jahren haben sich die technischen Möglichkeiten, mobil zu sein, miteinander zu kommunizieren, informiert zu sein, zu handeln, Wissen zu erhalten, überhaupt an etwas teilzuhaben, eklatant weiterentwickelt. Im globalisierten Netzzeitalter verändern sich nationale und globale Perspektiven. Das hat Vor- und Nachteile. Und vermutlich sind nicht alle Menschen gleichermaßen an den Entwicklungen beteiligt. Doch insbesondere jene Menschen, die Kulturgrenzen überschritten haben, vor Jahrzehnten und auch jetzt, haben beiläufig die Möglichkeit, Kulturgrenzen zu überwinden. Sie sind die Keimzelle der kulturellen Weiterentwicklung und sollten auch so gesehen sowie anerkannt werden. Die doppelte Staatsbürgerschaft ist daher eine der Integration äußerst förderliche Eigenschaft.

Dieser Artikel bezieht sich auf Probleme der aktuellen Diskussion zum Themenkomplex Migration und Integration, welcher ein Fokus meiner Forschung und Dissertation Kulturelle Aspekte der Sozialisation – Junge türkische Männer in der Bundesrepublik Deutschland3ALABAY, Başar: Kulturelle Aspekte der Sozialisation – Junge türkische Männer in der Bundesrepublik Deutschland. Inaugural-Dissertation. Wiesbaden, Springer VS, 2012. ist.

Literaturquellen und Anmerkungen

Literaturquellen und Anmerkungen
1 Siehe: http://www.gesetze-im-internet.de/stag/BJNR005830913.html (letzter Zugriff 18.11.2018).
2 Vgl. http://www.gesetze-im-internet.de/stag/BJNR005830913.html (letzter Zugriff 18.11.2018).
3 ALABAY, Başar: Kulturelle Aspekte der Sozialisation – Junge türkische Männer in der Bundesrepublik Deutschland. Inaugural-Dissertation. Wiesbaden, Springer VS, 2012.
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